– Regularien

I. Ziel

Der Preis prämiert einen Aufsatz des wissenschaftlichen Nachwuchses, der durch seine herausragende Qualität das Fach Filmwissenschaft repräsentiert. Mit der Vergabe des Preises sind weiterhin folgende Ziele verbunden:

  1. Er soll die Sichtbarkeit filmwissenschaftlicher Forschung über den fachspezifischen Rahmen hinaus erhöhen,
  2. Innerhalb des Fachs soll er zur Vernetzung beitragen und die wechselseitige Wahrnehmung im deutschsprachigen Raum erhöhen,
  3. Der ausgezeichnete Aufsatz soll vorbildhaft für Studierende sein.

II. Teilnahmeberechtigung

Teilnameberechtigt sind alle Mitglieder der Gesellschaft für Medienwissenschaft (GfM), die noch keine (Junior-)Professur innehaben und noch nicht habilitiert sind.

Voraussetzung ist eine Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Einreichung. Wer der Gesellschaft für Medienwissenschaft noch nicht beigetreten ist, kann sich auf der Website der GfM über eine Mitgliedschaft informieren.

III. Preisgeld

Das Preisgeld beträgt 1.000 €.

IV. Einreichung

Der Preis zeichnet ausschließlich filmwissenschaftliche Aufsätze aus. Eingereicht werden können nur bereits veröffentlichte Texte, die in einer wissenschaftlichen Publikation im Vorjahr der Preisverleihung (01.01.-31.12.) erschienen sind (z.B. Zeitschrift, Sammelband oder Online-Journal). Sie können in deutscher oder englischer Sprache von einer Person oder kollaborativ verfasst sein und von einem*r Autor*in, aber auch von mehreren Autor*inn*en stammen.

Die Texte müssen vorgeschlagen werden. Vorschlagsberechtigt sind nur Mitglieder der GfM, wobei Selbstvorschläge möglich und willkommen sind. Jedes GfM-Mitglied kann nur eine Nominierung aussprechen. Die amtierenden Jury-Mitglieder dürfen nicht nominieren oder selbst einreichen.

Der Preis wird einmalig an eine Person vergeben, erneute Bewerbungen und das Vorschlagen bisheriger Preisträger*inn*en sind daher ausgeschlossen.

  • Die Einreichfrist wird jeweils in der aktuellen Ausschreibung angegeben.
  • Die Aufsätze sind als gescanntes Original als PDF
  • Für die Einreichung füllt die vorschlagende Person ein Formular aus, das auf der Seite der AG-Filmwissenschaft zum Herunterladen bereitsteht. Es wird gemeinsam mit dem PDF-Dokument des Aufsatzes bei dem*der amtierenden Sprecher*in eingereicht. Den Kontakt entnehmen die Bewerbenden der jährlichen Neuausschreibung. Nach Prüfung der Einreichungen durch den*die amtierende*n Sprecher*in der AG, werden diese gebündelt an die Jury weitergeleitet.

V. Jury

  • Die Jury besteht aus drei Vertreter*inn*en des Fachs Filmwissenschaft, zwei werden durch die Mitglieder der AG Filmwissenschaft gewählt und bleiben für zwei Jahre im Amt. Zudem wird eine Person als Stellvertretung im Falle des Ausfalls eines Jurymitglieds bestimmt. Die Jury trifft ihre Entscheidung bis zum 20. September des jeweiligen Jahres.
  • Der Jury gehören in der Regel Mitglieder der AG Filmwissenschaft an. Bei der Zusammensetzung der beiden gewählten Positionen ist auf Genderparität zu achten; außerdem sollten möglichst viele Statusgruppen – etwa ein professorales Mitglied, ein Mitglied aus dem sog. akademischen Mittelbau – vertreten sein, um eine möglichst hohe Diversität abzubilden.
  • Der*Die Preisträger*in des Vorjahres rotiert automatisch für ein Jahr in die Jury. Jedes Jahr scheidet eines der beiden anderen, gewählten Jury-Mitglieder turnusgemäß aus. Eine Jury-Mitgliedschaft ist nur für zwei Jahre am Stück möglich, Personen können jedoch nach einer zweijährigen Pause wiedergewählt werden. Bisherige Preisträger*innen können sich frühestens zwei Jahre nach Erhalt des Preises um eine Mitgliedschaft in der Jury bewerben.
  • Einstimmigkeit im Urteil ist nicht nötig; die einfache Mehrheit genügt. Mögliche Befangenheitsverhältnisse sind in der Jury offen zu diskutieren.
  • Neue Jurymitglieder und die Stellvertretung werden von den Mitgliedern der AG Filmwissenschaft nach Beendigung der turnusgemäßen Amtszeit (i.d.R. zwei Jahre) in persönlicher Abstimmung auf der Jahresversammlung gewählt. Vorschläge werden von der AG Filmwissenschaft vorab zusammengestellt und an die Mitglieder der AG Filmwissenschaft durch die AG-Leitung verschickt. Die potenziellen Juror*inn*en werden vorher angefragt. Einwände gegen nominierte Personen müssen bei der AG-Versammlung persönlich artikuliert und Gegenvorschläge vor Ort präsentiert werden.

VI. Verleihung

  • Der Preis wird alljährlich auf der GfM-Tagung durch die Jury verliehen. Eine Laudatio erörtert die Leistung des Textes und macht die Vergabekriterien transparent. Die Laudatio sowie die ausgezeichneten Texte sollen – nach Möglichkeit – auf der Website der AG Filmwissenschaft veröffentlicht werden.
  • Der Preis wird ausschließlich an einen Aufsatz verliehen. Ex-aequo-Entscheidungen sind ausgeschlossen.
  • Es ist möglich, lobende Erwähnungen auszusprechen.
  • Der*die Preisträger*in wird vorab durch die AG-Leitung über die Prämierung informiert, damit sie der Preisverleihung beiwohnen kann und erhält eine Urkunde während der Verleihung. Das Preisgeld wird zügig durch die GfM an die preistragende Person ausgezahlt.

VII. Name

Der Preis ehrt den zu früh verstorbenen Filmwissenschaftler und -kritiker Karsten Witte.

Karsten Witte (1944–1995) studierte Germanistik und Romanistik in Berlin und Göttingen sowie Vergleichende Literaturwissenschaften in Chapel Hill und Aix-en- Provence. Filmwissenschaft lehrte er an der Goethe-Universität Frankfurt, der Universität Köln, der Philipps-Universität Marburg, der Berliner dffb sowie den HFFs in München respektive Potsdam. Von 1992 bis zu seinem Tod war er Professor für Filmwissenschaft an der Freien Universität Berlin. Neben zahlreichen eigenen Texten publizierte Witte als Herausgeber einen Sammelband zur Filmtheorie und betreute die Kracauer-Ausgabe bei Suhrkamp. Als Filmkritiker hat er lange für die Frankfurter Rundschau und Die Zeit gearbeitet. Zudem schrieb er Drehbücher, verfasste Lyrik und Prosa, arbeitete als Dramaturg und Übersetzer.

Seine wichtigsten filmwissenschaftlichen Schriften sind:

  • Lachende Erben, Toller Tag. Filmkomödie im Dritten Reich (Berlin1995).
  • „Film im Nationalsozialismus“. In: Geschichte des Deutschen Films. Hg. v. Wolfgang Jacobsen, Anton Kaes und Hans Helmut Prinzler (Stuttgart/Weimar 1993 und 2004).
  • Der Körper des Ketzers: Pier Paolo Pasolini. Hg. v. Rainer Herrn (Berlin 1998).
  • Schriften zum Kino: Westeuropa, Japan, Afrika nach 1945. Hg. v. Bernhard Groß und Connie Betz (Berlin 2011).

Wittes unverkennbarer, ebenso aphoristischer wie präziser Stil prägte alle seine Arbeiten, sein ideologischer Scharfblick verband sich mit ästhetischer Sensibilität. Wie kaum ein Zweiter in Deutschland verstand er es, akademisches und journalistisches Engagement, vertiefendes Forschen und tagesaktuelles Rezensieren, Filmwissenschaft und Filmkritik zu verbinden. Wissenschaft und Kritik gehörten bei ihm nicht zwei Welten an – sie durchdrangen einander.

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