Karsten-Witte-Preis

für den besten filmwissenschaftlichen Aufsatz des Jahres

Regularien

I. Ziel

Der Preis zeichnet jährlich einen Aufsatz aus, der durch seine Qualität das Fach Filmwissenschaft in herausragender Weise repräsentiert. Mit der Preisvergabe sind drei Ziele verbunden:
1.) Der Preis soll für eine positive Außendarstellung und Vermittlung der filmwissenschaftlichen Arbeit sorgen.
2.) Innerhalb der Filmwissenschaft soll er den Gemeinschaftssinn fördern und die wechselseitige wissenschaftliche Wahrnehmung im deutschsprachigen Raum erhöhen.
3.) Die ausgezeichneten Arbeiten sollen vorbildhaft für Studierende sein.

II. Teilnahmeberechtigung

• Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder der Gesellschaft für Medienwissenschaft (GfM), die zum Zeitpunkt der Einreichung noch keine (Junior-)Professur innehaben und noch nicht habilitiert sind.
• Entscheidend ist eine Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Einreichung. Wer der Gesellschaft für Medienwissenschaft noch nicht beigetreten ist, kann sich hier über eine Mitgliedschaft informieren.

III. Preisgeld

• Das Preisgeld beträgt 1.000 €.
• Es wird von dem gemeinnützigen Verein AVINUS e.V., Gertrud Koch, Irmbert Schenk und Margrit Tröhler zur Verfügung gestellt.

IV. Einreichung

• Der Preis zeichnet ausschließlich filmwissenschaftliche Aufsätze aus. Die jeweilige Jury entscheidet, welche Einreichungen in die Kategorie „filmwissenschaftlicher Aufsatz” fallen.
• Einzureichen sind nur bereits veröffentlichte Texte, die Teil einer anderen Publikation sind (Zeitschrift, Sammelband oder Online-Journal). Sie können in deutscher oder englischer Sprache erschienen sein und von einem/r Autor/in stammen, aber auch von mehreren Autorinnen und Autoren verfasst sein. Der Aufsatz muss innerhalb des vorangegangenen Kalenderjahres erschienen sein. Wiederholte Einreichungen sind nicht möglich. Ausgezeichnete Aufsätze sollten der Fachcommunity auf der Website der AG Filmwissenschaft zugänglich gemacht werden.
• Die Einreichungen müssen vorgeschlagen werden. Vorschlagsberechtigt sind nur Mitglieder der Gesellschaft für Medienwissenschaft, wobei Selbstvorschläge möglich und willkommen sind. Jedes GfM-Mitglied kann nur eine Nominierung aussprechen – entweder eine eigene Arbeit oder die eines Anderen. Die amtierenden Jury-Mitglieder dürfen nicht nominieren.

• Die Einreichfrist wird jeweils in der aktuellen Ausschreibung angegeben.
• Die Aufsätze sind als gescanntes Original im PDF-Format einzureichen.
• Für die Einreichung füllt der Vorschlagende ein Formular aus, das auf der Seite der AG-Filmwissenschaft zum Herunterladen bereitsteht: Hier klicken

V. Jury
• Die Jury besteht aus drei Vertretern des Fachs Filmwissenschaft. Zudem gibt es eine Person als Stellvertretung im Falle des Ausfalls eines Jurymitglieds. Die Jury trifft ihre Entscheidung bis zum 20. September des jeweiligen Jahres.
• Der Jury gehören in der Regel Mitglieder der AG Filmwissenschaft an, die eher theoretisch-analytisch und eher historisch ausgerichtet sind, dabei kommt mindestens ein Mitglied aus dem akademischen Mittelbau. Es ist auf eine hohe Diversität der Jury zu achten.
Der Preisträger des Vorjahres rotiert automatisch für ein Jahr in die Jury. Jedes Jahr scheidet eines der beiden anderen Mitglieder aus der Jury aus, das dritte Mitglied verbleibt für ein weiteres Jahr in der Jury . Eine Jury-Mitgliedschaft ist nur für zwei Jahre am Stück möglich.
• Einstimmigkeit im Urteil ist nicht nötig; die einfache Mehrheit genügt. Mögliche Befangenheitsverhältnisse sind in der Jury offen zu diskutieren.
• Neue Jurymitglieder und die Stellvertretung werden von den Mitgliedern der AG Filmwissenschaft alle zwei Jahre in persönlicher Abstimmung auf der Jahresversammlung gewählt. Vorschläge werden von der AG Filmwissenschaft vorab zusammengestellt und an die Mitglieder der AG Filmwissenschaft durch die AG-Leitung verschickt. Die potenziellen Jurorinnen und Juroren werden vorher angefragt. Einwände gegen nominierte Personen müssen bei der AG-Versammlung persönlich artikuliert und Gegenvorschläge vor Ort präsentiert werden.
• Mitglieder der ersten Jury waren: Christine Noll Brinckmann (emeritiert; Universität Zürich), Ursula von Keitz (Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF) und Jens Eder (Universität Mannheim).

VI. Verleihung

• Der Preis wird alljährlich auf der GfM-Tagung durch die Jury verliehen. Eine Laudatio erörtert die Leistung des Textes und macht die Vergabekriterien transparent. Die ausgezeichneten Texte sollen nach Möglichkeit auf der Website der AG veröffentlicht werden.
• Der Preis wird ausschließlich an einen Aufsatz verliehen. Ex-aequo-Entscheidungen sind ausgeschlossen.
• Die Preisträger werden vorab informiert, damit sie der Preisverleihung beiwohnen können, und erhalten eine Urkunde mit der Jury-Begründung sowie das Preisgeld über 1.000 €.

VII. Name

Der Preis ist nach dem Filmwissenschaftler und -kritiker Karsten Witte benannt.
 Karsten Witte (1944–1995) studierte Germanistik und Romanistik in Berlin und Göttingen sowie Vergleichende Literaturwissenschaften in Chapel Hill und Aix-en- Provence. Filmwissenschaft lehrte er an der Goethe-Universität Frankfurt, der Universität Köln, der Philipps-Universität Marburg, der Berliner dffb sowie den HFFs in München respektive Potsdam. Von 1992 bis zu seinem Tod war er Professor für Filmwissenschaft an der Freien Universität Berlin. Neben zahlreichen eigenen Texten publizierte Witte als Herausgeber einen Sammelband zur Filmthe- orie und betreute die Kracauer-Ausgabe bei Suhrkamp. Als Filmkritiker hat er lan- ge für die Frankfurter Rundschau und Die Zeit gearbeitet. Zudem schrieb er Drehbücher, verfasste Lyrik und Prosa, arbeitete als Dramaturg und Übersetzer.
Seine wichtigsten filmwissenschaftlichen Schriften sind:

  • Lachende Erben, Toller Tag. Filmkomödie im Dritten Reich (Berlin1995)
  • „Film im Nationalsozialismus“. In: Geschichte des Deutschen Films. Hg. v. Wolfgang Jacobsen, Anton Kaes und Hans Helmut Prinzler (Stuttgart/Weimar 1993 und 2004)
  • Der Körper des Ketzers: Pier Paolo Pasolini. Hg. v. Rainer Herrn (Berlin 1998)
  • Schriften zum Kino: Westeuropa, Japan, Afrika nach 1945. Hg. v. Bernhard Groß und Connie Betz (Berlin 2011).

Wittes unverkennbarer, ebenso aphoristischer wie präziser Stil prägte alle seine Arbeiten, sein ideologischer Scharfblick verband sich mit ästhetischer Sensibilität. Wie kaum ein Zweiter in Deutschland verstand er es, akademisches und journalis- tisches Engagement, vertiefendes Forschen und tagesaktuelles Rezensieren, Filmwissenschaft und Filmkritik zu verbinden. Wissenschaft und Kritik gehörten bei ihm nicht zwei Welten an – sie durchdrangen einander.

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